• Das Reiten ist nur mit einem gesattelten Pferd, mit Trense und von einem Reiter erlaubt.
  • Es ist verboten, auf dem Strand und in den Dünen ein Reittier von einem Kind unter 14 Jahren begleiten oder reiten zu lassen. Dieses Alter wird jedoch auf 12 Jahre herabgesetzt, wenn die Reiter von einem Reiter begleitet werden, der mindestens 21 Jahre alt ist.
  • Das Reiten mit einem Pferd auf öffentlichen Straßen ist ab 14 Jahren erlaubt. Ab 12 Jahren ist es ebenfalls erlaubt, jedoch nur, wenn man von einem Reiter begleitet wird, der mindestens 21 Jahre alt ist. Wenn eine Reitschule geführte Ausritte anbietet, muss dies unter der Aufsicht eines mindestens 16 Jahre alten Begleiters erfolgen.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften ist Galoppieren jederzeit verboten.
  • Begleiter oder Reiter von Reittieren sind für die Beseitigung oder das Beseitigenlassen des Kots dieser Tiere verantwortlich.
  • Jedes Pferd, das am Strand geritten wird, muss jederzeit sichtbar an beiden Seiten eine Identifikation, eine registrierte Nummer oder ein Kennzeichen tragen, das 15 cm x 15 cm groß ist. Darauf müssen die Buchstaben "MI" sowie eine Identifikationsnummer vermerkt sein. Dies wird mit schwarzen Buchstaben (mindestens 5 cm) auf weißem Hintergrund ausgeführt. Die Platte wird zum Selbstkostenpreis von der Gemeindeverwaltung ausgegeben, die auch ein Namensregister der ausgegebenen Platten führt, um den Eigentümer oder den Reiter des betreffenden Reittiers identifizieren zu können. Die Platten können auch direkt von den Reitschulen der Gemeinde angebracht werden, sofern die Nummern vorher der Gemeindeverwaltung mitgeteilt wurden, um jede doppelte Verwendung zu vermeiden.
  • Für Einzelpersonen oder Gruppen, die maximal eine Woche in der Gemeinde verweilen, stellt die Gemeindeverwaltung spezielle Identifikationsnummern zur Verfügung. Diese Nummern können von den Reitschulen ausgegeben werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Vorläufige Nummern können gegen Hinterlegung einer Kaution auch bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
  • Die Eigentümer oder Betreiber müssen gegen mögliche Unfälle bei einer gesetzlich anerkannten Versicherungsgesellschaft ausreichend versichert sein.
  • Das Reiten mit Reittieren ist immer verboten:
  • Am Strand oberhalb der Hochwassermarke, außer um die Wasserlinie zu erreichen. Dies muss im Schritt über den kürzesten Weg erfolgen. Dies gilt auch für das Verlassen des Strandes und/oder der Wasserlinie.

  • In den Dünen, es sei denn auf den dafür angelegten Reitwegen.

  • Außerhalb der Osterferien, der Pfingstferien und des Zeitraums vom 1. Juni bis 15. September ist das Reiten mit Pferden am Strand erlaubt.

  • In den Osterferien, den Pfingstferien und dem Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September ist das Reiten am Strand nur in folgenden Zonen erlaubt:

    • Zwischen 19:30 Uhr und 24:00 Uhr zwischen der Wellenbrecher der Paul Houyouxstraat und der Zeedijk Nr. 300 (Grand Hotel Bellevue - die Rotonde).
    • Zwischen 19:30 Uhr und 24:00 Uhr zwischen der Wellenbrecher der Strandlaan und Nieuwpoort.
  • Die Vorschriften für Reittiere gelten nicht für Polizisten auf Pferden in Ausübung ihrer Funktion, für Pferde, die bei der Pferdefischerei eingesetzt werden, oder für Pferde, die von Beauftragten eines anerkannten Sicherheitsunternehmens geritten werden.