Hunde
Tierschutzgesetz
Jeder, der ein Tier betreut oder hält, muss sicherstellen, dass das Tier in seiner Bewegungsfreiheit und seinem Gesundheitszustand nicht eingeschränkt wird, sodass das Tier keine Verletzungen erleidet oder Schmerzen ausgesetzt wird. Das Tier muss angemessene Unterbringung, Pflege und Fütterung erhalten.
Hunde im öffentlichen Raum
Hunde sind überall im öffentlichen Raum erlaubt, sofern sie an der Leine geführt werden.
Ausnahmen: Das Mitführen von Hunden ist verboten auf:
- Friedhöfen
- Gemeindezentren
- Gemeindeschwimmbädern
Ausnahme: Blindenhunde und Polizeihunde sind hiervon ausgenommen.
Hunde an der Leine
Hunde müssen immer an der Leine geführt werden auf:
öffentlichen Straßen und Plätzen
- den Dünen
- Wanderwegen
- Campingplätzen
- Parks und Grünanlagen
- der Strandpromenade
- innerhalb geschlossener Ortschaften (gekennzeichnet durch das Verkehrsschild F1 „geschlossene Ortschaft“).
Hundewiese
In Middelkerke gibt es eine Hundewiese, auf der Hunde frei mit ihren Besitzern herumlaufen können. Die Hundewiese befindet sich in der Koninginnelaan in der Nähe des Pflegezentrums WZC Haerlebout.
Auch in Westende gibt es eine Hundewiese in der Hofstraat in der Nähe der Voetbalstraat.
Hunde am Strand
Außerhalb der Hauptsaison: 16.09. bis einschließlich 14.06.
In der Zeit zwischen dem 16. September und dem 14. Juni dürfen Hunde am Strand laufen, allerdings müssen sie an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden. Auf den speziell ausgewiesenen Hundestränden können Hunde an einer bis zu 10 Meter langen Leine geführt werden oder frei herumlaufen. Hundekot muss vom Halter entfernt werden.
Während der Hauptsaison: 15.06. bis einschließlich 15.09.
In der Sommerzeit, vom 15. Juni bis einschließlich 15. September, ist es verboten, mit Hunden am gesamten Strand spazieren zu gehen.
Ausnahmen gelten für:
- Personen mit Behinderungen, die von Assistenzhunden begleitet werden.
- Polizeibeamte mit Diensthunden.
- Mitarbeiter von anerkannten Sicherheitsunternehmen, die mit Wachhunden eine genehmigte Überwachungsaufgabe durchführen.
In der Hauptsaison sind Hunde in drei speziellen Zonen/Hundestränden erlaubt:
- Im bewachten Bereich in der Nähe der Louis Logierlaan, ab der westlich gelegenen Buhne des Sportstrands. Hunde müssen an einer maximal 10 Meter langen Leine geführt werden.
- Ab der östlich gelegenen Buhne des bewachten Bereichs „Carlton“ (in der Nähe der Verlängerung der Sluisvaartstraat) bis zur Gemeindegrenze mit Ostende. In dieser Zone dürfen Hunde frei herumlaufen.
- Ab der westlich gelegenen Buhne des bewachten Bereichs „Cristal Palace“ (in der Nähe der Idyllelaan) bis zur Grenze zur Stadt Nieuwpoort. Hunde müssen an einer maximal 10 Meter langen Leine geführt werden.
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Hunde im Park
Hunde müssen im Park an der Leine geführt werden.
Es ist verboten, Hunde in Teichen oder anderen Gewässern öffentlicher Parks baden zu lassen.
Hundekot
Hundehalter, mit Ausnahme von Blinden, müssen den Hundekot ihres Tieres sofort mit einem Hundekotbeutel entfernen. Der benutzte Beutel muss in einen Abfallbehälter, eine Hundekotstation oder an einem geeigneten Ort entsorgt werden.
Hundekotbeutel
Wer mit einem Hund spazieren geht, muss immer einen geeigneten Hundekotbeutel mitführen. Ausgenommen sind Blinde mit Blindenführhunden.
Der Beutel muss groß genug sein, um verschlossen werden zu können, und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Beutel dürfen in öffentlichen Abfallbehältern, Hundekotstationen oder zu Hause entsorgt werden. Es ist verboten, Beutel mit Hundekot auf Grünflächen, Straßen, Gehwegen oder in Regenrinnen und Abflüssen zu hinterlassen.
Verhalten von und gegenüber Hunden
- Aggressive Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
- Der Halter muss seinen Hund stets unter Kontrolle halten und verhindern, dass der Hund die öffentliche Ordnung stört.
- Es ist verboten, Hunde anzustacheln, sie nicht zurückzuhalten, wenn sie andere Personen angreifen, belästigen oder verfolgen.
- Es ist ebenfalls verboten, Hunde absichtlich zu erschrecken oder wütend zu machen, auch wenn daraus kein Schaden entsteht.
Unterbringung und Haltung von Hunden
Es ist verboten, in Wohnungen lebende Tiere zu halten, die durch die Gesundheitsbehörde als störend eingestuft wurden.
Tiere dürfen nur in Höfen oder umzäunten Bereichen gehalten werden, wenn alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um die Sicherheit der Nachbarn zu gewährleisten.
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Weitere Informationen: APV Middelkerke